Ein hoch brisantes Thema war und ist die Entlöhnung des Top-Managements. So wurden die Ospels, Vasselas, Ackermanns und wie sie alle heissen von den Medien teilweise an den Pranger gestellt. Weitere politische Konsequenzen sind nun auch absehbar. Einerseits existiert die im Volksmund bezeichnete „Anti-Abzocker“ Initiative, andererseits beschloss nun die SP einen Vorstoss zu wagen. Der Zeitpunkt ist günstig gewählt, denn das Volk ist geschockt durch die Finanzkrise. Doch macht dieser Vorstoss im Fahrwasser der Finanzkrise überhaupt Sinn?
Die Forderung
Die Motion 08.3532, welche von Paul Rechtsteiner eingereicht wurde, hat folgenden eingereichten Text: Der Bundesrat wird beauftragt, den eidgenössischen Räten eine Gesetzesrevision zu unterbreiten, welche die steuerliche Abzugsfähigkeit von Managergehältern als Aufwand bei den Unternehmen auf höchstens eine Million Franken beschränkt.
Allgemeine Überregulierung
Zunächst sollten wir einen Schritt zurück machen und vor allgemeinen Überregulierungen wagen. Denn besonders das Finanzsystem scheint vor neuen Regulierungsmassnahmen zu stehen. Doch ein in Ketten gelegtes Finanzsystem hat auch wesentliche Nachteile bezüglich der Effizienz und Effektivität. Der Handelsspielraum könnte durch zu starke Regulierungen eingeschränkt werden. Des Weiteren kann man durchaus die Effektivität der Regulierungen bestreiten. Denn gerade das vermeintliche Ursprungsland der Finanzkrise – die Vereinigten Staaten von Amerika – haben ein sehr streng reguliertes Finanzsystem (vgl. bspw. Mishkin 2007). Oder wie Peter Spuhler (Nationalrat SVP) im Club pointiert feststellte, wird eine Regulierung nicht dazu führen, dass man vor zukünftigen Krisen gewappnet ist, denn das Feuer kann auch an einem anderen Ort ausbrechen.
Das Definitionsproblem
Fokussieren wir uns nun auf die Forderung von Rechtsteiner. Ein erstes Problem ist die simple Frage der Definition. Im Motionstext beschreibt Rechtsteiner, Managergehälter von höchstens einer Million Franken. Erstens kann man durchaus die Frage stellen, welche Bestandteile der Entlöhnung in diesem Betrag einfliessen. Zweitens – und dies ist das grössere Problem – wer sollte in Zukunft diese Lohnobergrenze bestimmen. Sollte dieser Auftrag dem Bundesrat überlassen werden. Oder der Vereinigten Bundesversammlung. Die Folge wäre ein ständiges Geplänkel um die Obergrenze.
Die globale Wirtschaft
Viel gravierender wirkt jedoch, dass die Schweiz keine Insel ist. Denn in der heutigen globalen Wirtschaft spielt nun einmal der Markt. Top-Leute sind weltweit gefragt und somit kann eine Lohnobergrenze nur global festgelegt werden. Oder stellen Sie sich vor - hochgeschätzte Leserin - Dan von Novartis würde plötzlich nur noch 1 Million verdienen, weil dies der steuerrechtliche Höchstbetrag darstellt. Er würde schon bald in einem Flieger in die USA sitzen und dort eine neue Stelle antreten.
Eine Frage des Besitzes & Die bessere Alternative
Vielmehr sollten die Aktionäre gestärkt werden. Denn schliesslich gehört eine Aktiengesellschaft den Aktionären. Beispielsweise könnte eine Abstimmung an der GV über die Gehaltsobergrenze des
Top-Kaders Klarheit bringen. Dieser Ansatz wird auch teilweise gefordert.
Gerade dieses Besitzverhältnis sollte man sich einmal vor Augen führen. Eine private Gesellschaft, welche zweifelslos an den Aktionären gehört, sollte eine Lohnobergrenze einhalten! Warum? Die Gesellschaft gehört den Aktionären und nicht dem Staat! Dies wäre ein post-kommunistischer Eingriff in die Freie Marktwirtschaft.
Lohnexzesse und die Finanzkrise
Im Motions-Text schreibt die SP weiter: „Die Lohnexzesse der Manager der letzten Jahre waren erwiesenermassen eine massgebende Ursache für die grosse Finanzkrise.“ Das Argument nach einem teilweise zu hohen Drang nach Rendite kann man den Banken sicherlich vorwerfen. Allerdings ist dieser Faktor, wie es beispielsweise HSG-Professor Franz Jäger in der Arena feststellte, nur ein Faktor von vielen. Beispielsweise könnte man den Fortschritt der Informationstechnologie verantwortlich machen, denn dieser ermöglichte erst die Bündelung von den berühmten CDO’s (Collateralized Debt Obligation) und anderen strukturierten Produkten. Des Weiteren kann man das Leben auf Pump von vielen Amerikanern kritisieren. Darüberhinaus sollte man die Rating Agenturen wie Standard and Poors in die Pflicht nehmen. Schliesslich sollte man sich vor Augen führen, dass eine Rendite Drang immer ein zweiseitiger Prozess ist. Denn es waren nicht nur die Banken, welche nach hohen Renditen lechzten, sondern auch die Aktionäre und schliesslich auch der Fiskus selbst, denn durch die hohen Gewinne der vergangenen Jahre profitierte auch der Staatshaushalt. Schlussendlich könnte man gar Osama Bin Laden verantwortlich machen. Denn durch seinen Terror-Anschlag war Alan Greenspan (ehemaliger Vorsitzender der Fed) genötigt, um die Leistungsfähigkeit der Wirtschaft zu behalten, die Federal Funds Rate (FFR) derart zu senken, dass es zu einem Boom im Häuser- und Liegenschaftenmarkt führte bzw. es für die US-Amerikaner günstig wurde ein Haus zu bauen. Und schliesslich den Traum eines Eigenheims auch für nicht Kreditwürdige ermöglichte.
Meinung des Chefredakteurs
Das sinnvolle Regulationen im Finanzsystem nötig sind, ist unbestritten. Ebenfalls unbestritten ist, dass die Löhne des Top-Managements teilweise ein exzessives Mass erreicht hat. Jedoch ist die Forderung der SP mehr als fraglich. Eine Stärkung des Aktionärsrechts scheint der bessere Weg zu sein.
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