Donnerstag, 21. August 2008

Menschenunfreundlicher

Im heutigen Beitrag möchte ich mich der Initiative für menschenfreundliche Autos zu wenden. Dazu erlaube ich mir, die Begründung der Initiative von der offiziellen Webseite heranzuziehen. Ich beschränke mich dabei auf die wesentlichen Punkte.

1) Umwelt: Motorfahrzeuge mit übermässigem Ausstoss schädlicher Emissionen, insbesondere von CO2 oder Feinstaub, sind nicht zugelassen. Der Bund erlässt Emissionsgrenzwerte für Motorfahrzeuge der unterschiedlichen Fahrzeugkategorien.

Mit dieser Regelung will man unteranderem den Anreiz zur Entwicklung von umweltfreundlicheren Autos fördern. Schön - nur leider wird dies schon gemacht. Die Automobilindustrie - selbst die viel gescholtenen Amerikaner - beginnt mit der Entwicklung von umweltfreundlicheren Fahrzeugen oder ist damit schon weit fortgeschritten. Mal wieder zeigt sich die unsichtbare Hand des Marktes!
Des Weiteren will man mit der Initiative die Umwelt (Klima, Luftqualität) entlasten. Die Luftqualität kann durch den Ausstoss sicherlich verbessert werden, allerdings darf man bei dieser Rechnung nicht einfach die Belastung von den SUVs und Sportwagen abziehen, sondern muss diese durch andere Fahrzeuge ersetzen. Des Weiteren rührt eine grosse Belastung der Luft auch durch andere Punkte:
1) Industrie
2) Lastwägen
3) Baustellenfahrzeuge
4) etc.
Der Endeffekt ist also sicherlich fraglich. Man sollte sich vielleicht auch vor Augen führen wie gering die hiesige Luftbelastung im Vergleich zu anderen Orten auf der Welt ist. An eine Verbesserung des Klimas glaube ich ehrlich gesagt nicht. Ein blosser Verzicht der schweizerischen Eidgenossenschaft auf diese Fahrzeuge wird wohl kaum Einfluss auf das globale Klima haben. Aber vielleicht haben da (selbsternannte) Experten andere Zahlen?! Gerade wenn man als grüner Politiker sich zum Ziel setzen will die globale Klimaerwärmung zu bekämpfen, sollte man auch global denken, man sollte doch eher auf die Forderungen der Europäischen Union setzen. Aber damit lässt sich am Ende halt weniger schön Wahlkampf betreiben ...

2) Sicherheit: Motorfahrzeuge, welche Velofahrende, Zufussgehende oder andere Verkehrsteilnehmende übermässig gefährden, sind nicht zugelassen. Der Bund erlässt Vorschriften für die unterschiedlichen Fahrzeugkategorien.

Hier heisst es in der Begründung "So bedeutet beispielsweise das hohe Gewicht, die hohe, kantige Aufprallfront, der starre Leiterrahmen sowie unnachgiebigen Karroserie-Bleche ein zu grosses Risiko für Velofahrende, Zufussgehende oder andere Verkehrsteilnehmende." Gerne bringt man auch - wie beispielsweise Frau Fetz im letzten Club - das Beispiel des kleinen Kindes auf der Strasse. Wie tragisch solche Unfälle auch sind, es ist doch nicht Aufgabe der Automobilindustrie die Kinder zu schützen. Sondern Aufgabe der Eltern, denn es existiert eine sog. elterliche Aufsichtspflicht. Des Weiteren ist es Aufgabe des Fahrzeughalter, das Fahrzeug im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zu verwenden. Des Weiteren ist es eine völlige Ansichtssache, welche Fahrzeuge im Endeffekt die angestrebten Regeln erfüllen und welche nicht. Grundsätzlich kommt es in aller ersten Linie darauf an, wer das Fahrzeug fährt und nicht auf die Frontpartie. Denn man kann auch mit einem Fiat einen tödlichen Unfall herbeiführen.
Nebenher ist auch die aktive und passive Sicherheit anzusprechen. Denn es kann mir sicherlich jeder bestätigen, dass man nach einem Aufprall (bspw. gegen einen Baum) in einem SUV die höheren Überlebenschancen hat als im besagten Fiat.

3) Motorfahrzeuge, welche vor dem Inkrafttreten dieses Artikels oder im Ausland zugelassen wurden, verlieren ihre Zulassung nicht. Für Personenwagen bestimmt der Bund eine tiefere Höchstgeschwindigkeit (100 km/h).

Dieser Punkt erachte ich persönlich als besonders heikel. So ist die Einhaltung einer tieferen Höchstgeschwindigkeit sehr schwer zu überprüfen. Grundsätzlich muss jedes Fahrzeug - welche die Anforderungen nicht erfüllt - speziell von den Radargeräten erfasst werden, oder es werden alle Fahrzeuge auf der Autobahn ab km/h 100 geblitzt und anschliessend ausgewertet, welche Fahrzeuge tatsächlich betroffen sind.

Abschliessend möchte ich noch zwei Punkte erwähnen:

1) Freiheit
Ich finde es anmassend, dass der Staat die Freiheit des Bürgers immer weiter einschränken sollte. Es ist doch das gute Recht eines Jeden sein gewünschtes Fahrzeug zu kaufen. Man kann natürlich argumentieren, dass die besagten SUV-Besitzer und Ferrari-Fahrer, mehr Co2 ausstossen, mehr Benzin verbrennen, etc. Aber man sollte auch hinzufügen, dass die Leute dafür bezahlen:
a) Fürs Benzin & Steuern auf dem Benzin
b) Versicherung
c) Strassenverkehrsgebühren
Letztlich kommen all diese Einnahmen auch allen wieder zu gut.

2) Arbeitsplätze & Automobilindustrie
Durch eine solche Regelung kann man sicherlich auch nicht wegdiskutieren, dass davon Arbeitsplätze betroffen wären. Was ist beispielsweise mit dem Ferrari-Importeur, werden da alle Arbeitsplätze erhalten ... Die Autoindustrie wird geschwächt und damit die Volkswirtschaft geschädigt.

Zu Guter letzt ist es doch für das Auge etwas schönes wenn ein Aston Martin oder ein Bugatti vorbeifährt.

Sicherlich ist dieses Thema heikel, emotional und hoch interessant. Man kann, sollte und wird diskutieren.

(mms)

1 Kommentar:

Moe hat gesagt…

Ein freier Mensch muß es ertragen können, daß seine Mitmenschen anders handeln und anders leben, als er es für richtig hält, und muß sich abgewöhnen, sobald ihm etwas nicht gefällt, nach der Polizei zu rufen.

Ludwig von Mises